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Sämtliche Preise sind inklusive der gesetzlichen MwSt.

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Garantie/Brillenversicherung

Brillen:

2 Jahre Qualitätsgarantie auf Fassungen und Gläser, 3 Jahre bei Spezialprodukten.

3 Monate Verträglichkeitsgarantie (Gleitsicht-, Nahkomfort-, Sport- und Individual-Einstärkengläser).

Die Garantie verlängert sich nicht im Reparatur- oder Ersatzfall.

Brillenversicherung (ausser Sport- und Spezialbrillen): 1 Jahr für Kinder bis Vollendung des 18. Lebensjahres und 2 Jahre bei Erwachsenen, 50% Selbstbehalt auf eine unbegrenzte Anzahl von Schadensfällen während des Versicherungszeitraumes, der Versicherungszeitraum ist nicht verlängerbar.

Kontaktlinsen:

2 Jahre – es gelten weiter die Bestimmungen der jeweiligen Kontaktlinsenhersteller.

Es gibt keine Versicherung.

Kosten und Selbstbehalt ausserhalb der Garantiezeit oder bei Eigenverschulden

Die Kosten für Reparaturen oder Ersatz bei Eigenverschulden trägt der/die BrillenträgerIn.

Die Kosten für Reparaturen nach der Garantiezeit trägt der/die BrillenträgerIn.

Rückgaberecht/Umtausch von Brillenfassungen und Gläsern

Bereits in Auftrag gegebene Brillen sind personalisiert auf den/die TrägerIn und deshalb vom Umtausch bzw. einer Rückgabe ausgeschlossen. Kostenlose Stornierung der Bestellung ist in der Regel nur bis 2 Stunden nach der Bestellabgabe möglich, danach Stornierung nur unter Verrechnung der bis dahin angefallenen Kosten möglich.

Brillengläser können innerhalb der Verträglichkeitsgarantie nach Absprache mit einem/einer MitarbeiterIn umgetauscht werden.

Rückgaberecht/Umtausch von Kontaktlinsen

Verkaufspackungen von Kontaktlinsenprodukten sind vom Umtausch, respektive der Rückgabe, ausgeschlossen.

Ebenfalls keine Rücknahme und kein Umtausch von Kontaktlinsenpflegemitteln aus Gründen der Produktesicherheit.

Nachbetreuung/Service

Brillen: Zeitlich unbegrenzter und kostenloser Anpass- und Reinigungsservice (inkl. Ersatz von Standard-Verschleissteilen wie z.B. Nasenpads, spezielle Ersatzteile und Reparaturen werden nach Erstehungskosten und Aufwand berechnet).

Anwendbares Recht/Gerichtsstand 
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand im Streitfall ist Visp.